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Förderung für Heizung und Sanierung

Zuschüsse und Förderkredite können die Investition deutlich senken – wenn Sie Ablauf und Bedingungen kennen. Hier finden Sie eine erste Orientierung mit Stand-Datum.

Inhalt geprüft am · enthält zeitabhängige Angaben

Das Wichtigste in Kürze

  • Heizungstausch (KfW 458): 30 % Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus derzeit 16 %, Einkommensbonus 10, 30 oder 40 % – mit Kind unter 18 im Haushalt gelten um 10.000 € höhere Einkommensgrenzen.
  • Förderfähige Kosten Heizung: bis 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €).
  • Gebäudehülle (BAFA): 15 % Zuschuss; iSFP-Bonus von 5 % seit 21.07.2026 nur für Kosten über 30.000 €.
  • Anträge in der Regel vor Beginn der Arbeiten stellen – sonst entfällt die Förderung.

Heizungsförderung (KfW-Zuschuss 458)

Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und Wärmenetzanschlüsse. Fossile Öl- und Gasheizungen sind nicht förderfähig. Die Förderung setzt sich aus Grundförderung und Boni zusammen; für selbst genutztes Wohneigentum sind insgesamt bis zu 70 %, bei geringem Einkommen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich.

Ausführlich: Welche Förderungen gibt es für Wärmepumpen?

Gebäudehülle (BAFA-Einzelmaßnahmen)

Für Dämmung, Fenster, Türen und Dach gibt es 15 % Zuschuss. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind 5 % zusätzlich möglich – seit 21.07.2026 allerdings nur für förderfähige Kosten oberhalb von 30.000 €. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 € je Wohneinheit und Jahr, mit iSFP bei 60.000 €.

Photovoltaik, Speicher und Wallbox

Für private PV-Anlagen gibt es keinen bundesweiten Zuschuss; dafür gilt der Umsatzsteuersatz von 0 % bis 30 kWp. Die KfW bietet mit „Erneuerbare Energien – Standard“ (270) einen Förderkredit. Für Speicher und Wallboxen gibt es teils regionale Programme von Ländern, Kommunen oder Stadtwerken.

Kredite und steuerliche Förderung

Ergänzend bietet die KfW Kredite für geförderte Maßnahmen an. Alternativ zur BEG kann für selbst genutztes Wohneigentum die steuerliche Förderung nach § 35c EStG genutzt werden – nicht beides für dieselbe Maßnahme. Siehe auch Finanzierung einer energetischen Sanierung.

So rechnet der Eigenheim-Check

Im Ergebnis zeigen wir eine Orientierung zur Heizungsförderung: Grundförderung von 30 % auf die förderfähigen Kosten und – wenn Ihre Angaben dafür sprechen – den möglichen Klimageschwindigkeitsbonus. Den Einkommensbonus inklusive Familienzuschlag können Sie im Ergebnis freiwillig mitschätzen: Einkommensspanne und Kinder im Haushalt bleiben dabei in Ihrem Browser und werden nicht übertragen. Eine Förderzusage ist das nicht.

Alle Berechnungsgrundlagen

Häufige Fragen

Kann ich die Förderung nach Beginn der Arbeiten beantragen?

In der Regel nein. Bei der KfW-Heizungsförderung muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden – nach Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit aufschiebender bzw. auflösender Bedingung.

Wer hilft beim Förderantrag?

Fachbetriebe und Energieeffizienz-Expert:innen erstellen die nötige Bestätigung zum Antrag und unterstützen oft beim Ablauf. Den Antrag selbst stellen Sie im Kundenportal der KfW.

Wie aktuell sind diese Angaben?

Stand der Recherche ist der 24.9.2026. Förderbedingungen ändern sich häufig; maßgeblich sind die Angaben der KfW bzw. des BAFA am Tag der Antragstellung.

Passende Ratgeber

Förderung6 Min. Lesezeit

Welche Förderungen gibt es für Wärmepumpen?

Grundförderung, Boni, Familienzuschlag, Höchstbeträge und der richtige Ablauf: die Heizungsförderung der KfW nach dem Merkblatt vom 24.09.2026.

Redaktion Sparenio · aktualisiert am

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